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ERBE FÜR DEN TIERSCHUTZ

Das Testament ist eine Möglichkeit, über das eigene Leben hinaus Gutes zu tun und den Tierschutz zu unterstützen. Erfahren Sie mehr darüber, wie Sie Tieren in Not langfristig helfen können. 

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TIERSCHUTZ IM TESTAMENT VERANKERN

Tiere können nicht erben, aber mit Ihrem Testament können Sie sicherstellen, dass Ihre tierischen Lebensbegleiter gut versorgt sind. Unser Verein ist als gemeinnützig anerkannt und von der Erbschaftssteuer befreit. Wenn Sie unseren Verein in Ihrem Testament berücksichtigen, kommt Ihr Vermögen direkt Tieren in Not zugute. Wir sind dankbar für jede testamentarische Zuwendung, die dazu beiträgt, das Leben unserer Schützlinge zu verbessern.

KONTAKT AUFNEHMEN

Vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir werden uns so schnell wie möglich mit Ihnen in Verbindung setzen.

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