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TIERSCHUTZ IM TESTAMENT VERANKERN
Tiere können nicht erben, aber mit Ihrem Testament können Sie sicherstellen, dass Ihre tierischen Lebensbegleiter gut versorgt sind. Unser Verein ist als gemeinnützig anerkannt und von der Erbschaftssteuer befreit. Wenn Sie unseren Verein in Ihrem Testament berücksichtigen, kommt Ihr Vermögen direkt Tieren in Not zugute. Wir sind dankbar für jede testamentarische Zuwendung, die dazu beiträgt, das Leben unserer Schützlinge zu verbessern.
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